Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallsignals als Funktion des Ortes und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschall-Prüfkopfes z. B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.
die eigentliche Bildgebende Ultraschallprüfung ist also durch die graphische 2d- oder 2d-Darstellung des Ultraschallsignals gekennzeichnet. Man unterscheidet dabei zwischen
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